Wohnprojekt

neugestaltes Wohngebäude

DAS WOHNPROJEKT

Ehemalige Oberschule Uebigau – ein generationsübergreifendes Zuhause für Senioren, Familien und Alleinerziehende

Das ehemalige Schulgelände befindet sich am östlichen Rand der kleinen
Stadt Uebigau, die mit ihren 1800 Einwohnern im Süden des Landes Brandenburg
liegt.
Zum Gelände gehören 4 Gebäude. Eine ehemaligen Grundschule, eine Turnhalle,
eine Speisewerkstatt (ehemalige Schulküche) sowie ein Fahrradschuppen
bilden das Ensemple. Die Räume der ehemalige Grundschule werden von Vereinen,
Privatpersonen genutzt. Angrenzend an das Gelände befinden sich Gartenanlagen
und ein Spielplatz.
 

Miteinander profitieren:

  • Senioren bringen Lebens- und Berufserfahrung ein.

  • Familien und Alleinerziehende unterstützen mit Ideen, Aufgaben und praktischen Fähigkeiten.

  • Hilfe erfolgt freiwillig und gegenseitig – so entsteht ein Versorgungsverbund im Alltag.

Geförderte und frei finanzierte Wohnungen werden über einen Dauernutzungsvertrag vergeben. Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ermöglicht Mitbestimmung und langfristige Sicherheit.

Gemeinschaftsflächen wie Außenanlagen, Terrassen und Spielplatz bieten Raum für Begegnung, Feste und gemeinsames Arbeiten.

 

Niemand muss allein sein – jeder darf Teil der Gemeinschaft werden.
Regelmäßige Treffen dienen der Planung von Angeboten, Feiern und Aufgaben. Kleine Tätigkeiten der Bewohner helfen, die Kosten niedrig zu halten. Der Verein „Anders Zusammen Leben e.V.“(gegründet 2020) unterstützt das Projekt und macht es bekannt.
2025 entstand zusätzlich die Genossenschaft AZL Anders Zusammen Leben eG iG mit aktuell 12 Mitgliedern, die gleichzeitig zukünftige Bewohner sind. Neue Mitglieder sind herzlich willkommen, um das ehemalige Schulgelände wieder mit Leben zu füllen.

 

Der Weg zu uns: 

1. Um eine Wohnung zu bekommen, wird man Mitglied
und zahlt einen Mitgliedsbeitrag von 1.500,- € zzgl. Aufnahmegebühr 100 €.
Dies ist einer Kautionszahlung wie bei einer Mietswohnung
gleichzustellen. Durch diesen Anteil werden
die Mitglieder zu den Mitbesitzern am Eigentum und
erhalten ein Stimmrecht für die Belange der Genossenschaft.


2. Jedes wohnende Mitglied verpflichtet sich, eine
festgelegte Anzahl von Anteilen je nach Wohnungsgröße
zu erwerben. Der nutzungsbezogende Anteil
beträgt 500,- € pro Quadratmeter Wohnfläche.


3. Die einbezahlten Anteile werden für jedes Mitglied
verwaltet und bei der jährlichen Mitgliederversammlung dargestellt. 

Der Mitgliederbeitrag und die Wohnungsanteile können mit einer Kündigungsfrist
laut Satzung wieder ausbezahlt werden oder bei Tod
des Mitgliedes an die Erben übergehen.

Alle Wohnungen sind gefördert und benötigen ein Wohnberechtigungsschein. 

Unterlagen und Auskunft dazu bei der Verbandsgemeinde Liebenwerda.

 


 Foto: ArchID